Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg
„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“
(Prof. Dr. Hans Dahs – Handbuch des Strafverteidigers,
7. Auflage, Rn. 1)
Grundsätzlich gilt in jedem Strafverfahren:
Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Besprechung mit mir!
Telefon: 040 4908834 - E-Mail: info@anwalt-friedrich.de - Kontaktformular (unten)
Alle Teilnehmer am Straßenverkehr können zufällig, durch Unachtsamkeit oder durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer in einen Vorgang mit verkehrsrechtlichem Bezug verwickelt werden.
Je nachdem, was genau passiert ist, hat dies zur Folge, dass Sie Ansprüchen anderer ausgesetzt sind oder eigene Ansprüche gegen Dritte haben.
Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen dem Verkehrszivilrecht, dem Verkehrsverwaltungsrecht und dem Verkehrsstrafrecht (Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten).
In verkehrszivilrechtlichen Angelegenheiten (Verkehrsunfallsachen) beraten wir Sie umfassend, kompetent und setzen Ihre Ansprüche durch.
Zum Verkehrszivilrecht gehören auch alle Fragen rund um den Kauf, Verkauf und die Reparatur von Kraftfahrzeugen.
In verkehrsverwaltungsrechtlichen Sachen geht es etwa um Fragestellungen betreffend Ihre Fahrerlaubnis oder um die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
In verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten / Bußgeldverfahren verteidigen wir Sie effektiv und nehmen Ihre Rechte wahr. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie frühzeitig auf uns zu treten. Je später Sie mit Ihrem Anliegen zu uns kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Rechtsverteidigung.
Rechtsanwalt Dr. Friedrich ist im gesamten Bereich des Verkehrsrechts tätig. Der Begriff Verkehrsrecht bildet dabei den Oberbegriff für die zuvor genannten Rechtsgebiete (Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht).
Die Konstellationen und damit verbundenen rechtlichen Probleme sind erkennbar höchst unterschiedlicher Natur, sei es nun, ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden oder selbst einen Unfall verursacht haben, ob Sie bei Erwerb Ihres neuen Autos vom Verkäufer über den Tisch gezogen wurden, ob Sie geblitzt wurden weil Sie zu schnell unterwegs waren oder über eine rote Ampel gefahren sind, ob Sie mit Alkohol am Steuer angehalten wurden oder unter Drogeneinfluss ein Auto gesteuert haben oder ob Ihnen aus anderen Gründen (z.B. Punkte in Flensburg) das Fahren von Kraftfahrzeugen verboten werden soll.
Es liegt auf der Hand: Ein Anwalt, der in diesen Bereichen tätig ist, muss einerseits mit den rechtlichen Details vertraut sein und außerdem über die nötigen praktischen Erfahrungen verfügen. Diese Voraussetzungen erfüllt Rechtsanwalt Dr. Friedrich als Fachanwalt für Verkehrsrecht
Strafverfahren stellen für die persönlich Betroffenen oftmals eine sehr belastende und teilweise sogar existenzbedrohende Situation dar. Dies gilt sowohl für die Beschuldigten als auch für deren Angehörige, insbesondere wenn Untersuchungshaft angeordnet wird.
Nehmen Sie Ihre Rechte wahr.
Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie nicht viele Rechte. Von diesen wenigen Rechten sollten Sie Gebrauch machen. Namentlich gilt dies für das Recht zu Schweigen und das Recht, sich eines Strafverteidigers seiner Wahl zu bedienen.
Die Einlassung zur Sache, ohne dass Sie Kenntnis über Ihre Rechte haben und den konkreten Akteninhalt kennen, birgt große Risiken. So kann es im Strafrecht zu einer Verurteilung kommen, die bei professioneller Ausschöpfung der Verteidigungsmöglichkeiten zu vermeiden oder zumindest abzuschwächen gewesen wäre.
Vermeiden Sie Fehler im Ermittlungsverfahren.
Im Strafverfahren können Sie Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Erfolgen Verhaftung oder Durchsuchungsmaßnahmen an Wochenenden oder in den Nachtstunden, so stellt dies die Betroffenen vor nahezu unlösbare Probleme. Denn kann erst am folgenden Werktag ein Strafverteidiger erreicht werden, ist es für eine effektive Verteidigung häufig zu spät. Die entscheidenden Weichenstellungen im Strafrecht erfolgen nämlich bereits im Ermittlungsverfahren.
Ohne die frühzeitige Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt einer Strafrechtskanzlei kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden, obwohl eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion möglich gewesen wäre.
Lassen Sie sich bestenfalls bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten.
Der Begriff des „Fachanwalts“ ist der einzige rechtlich geschützte Titel im Sinne eines Qualitätssiegels eines Anwalts.
Im Unterschied dazu sind Bezeichnungen wie etwa „Spezialist“ oder „Profi“ nicht rechtlich genauer definiert oder aber gar geschützt und werden zum Teil irreführend verwendet.
Daher können Sie nur bei einem Fachanwalt sicher sein, dass sich dahinter jahrelange Kompetenz und Erfahrung vereinen. Ein Fachanwalt verfügt nämlich als Rechtsanwalt über eine echte zusätzliche Qualifikation in seinem jeweiligen Rechtsgebiet. Seine theoretischen und praktischen Kenntnisse übersteigen dabei erheblich das Maß dessen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Ein Fachanwalt muss sich in einem bestimmten Fachgebiet qualifiziert und dies bei der Rechtsanwaltskammer belegt haben. Die Qualifizierung bezieht sich dabei sowohl auf die Theorie als auch auf die Praxis. Um die Zusatzqualifikation überhaupt erwerben zu können, muss der Anwalt bereits mehrere Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind erkennt der entsprechende Prüfungsausschuss die Befähigung des Anwalts als Fachanwalt an.
Dr. Friedrich ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht!
Um die Güte eines solchen Qualitätssiegels beizubehalten muss sich ein Fachanwalt mindestens 15 Stunden pro Jahr fortbilden und dies auf Verlangen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Geschieht diese Fortbildung nicht oder sie wird nicht weitergeführt, kann der Titel Fachanwalt von der entsprechenden Kammer wieder entzogen werden.
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